Allgemeine Geschäfts Bedingungen – AGB

1. Allgemeines.

Alle Aufträge werden ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen angenommen. Nur diese sind maßgebend und bedürfen keiner ausdrücklichen Anerkennung durch den Käufer, auch wenn er unseren Bedingungen Entgegenstehendes vorschreibt. Telefonische und mündliche Bestellungen sowie andere Abmachungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn eine schriftliche Bestätigung unsererseits vorliegt.

2. Angebot und Preise.

Sämtliche Angebote sind unverbindlich, sie erlangen erst mit der Auftragsbestätigung Verbindlichkeit. Durch die Legung von Angeboten an uns dürfen keine wie immer gearteten Koten für uns entstehen, auch dann nicht wenn diese Angebote durch uns in Auftrag gegeben wurden.

3. Lieferung.

Sämtliche Lieferungen, d. h. auch eventuelle Rücklieferungen, reisen auf Gefahr des Käufers, Transportversicherung wird nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers gedeckt und zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart und der Umverpackung bleibt dem Verkäufer vorbehalten. Wird vom Käufer eine besondere Versandart oder Sonderverpackung vorgeschrieben oder ist der Verkäufer genötigt, infolge auftretender Schwierigkeiten bezüglich Transport und Verkehr ein anderes als das übliche Verkehrsmittel zu wählen, hat der Käufer die entstehenden Mehrkosten zu tragen. Höhere Gewalt sowie alle Umstände, die eine unvorhergesehene Betriebsstörung zur Folge haben, befreien den Verkäufer von der Verpflichtung zur Leistung sowie von der Einhaltung der Lieferfristen.

4. Eigentumsvorbehalt.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bzw. bis zur vollen Einlösung der hierfür gegebenen Wechsel, Schecks und sonstigen Zahlungsmittel bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist jedoch berechtigt, im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die Ware zu verfügen, insbesondere sie zu veräußern und zu verarbeiten. Von einer Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten oder verarbeiteten Ware hat der Käufer dem Verkäufer sofort Mitteilung zu machen unter Beifügung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität der gepfändeten Ware. Die Aufnahme der Kaufpreisforderung in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) und die Anerkennung eines Saldos berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Erst mit der vollständigen Bezahlung der Kaufpreisforderung und aller sonstigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentumsrecht an der Ware auf den Käufer über. Bei Konkurs oder Vergleich vorhandene nicht bezahlte Ware ist zur Verfügung des Verkäufers auszusondern. Forderungen des Käufers an Dritte aus bereits weiterverkaufter, aber an den Verkäufer noch nicht bezahlte Ware gehen auf den Verkäufer über. Bei ausbleibender Zahlung ist der Verkäufer zur Ausführung noch vorliegender Aufträge nicht verpflichtet.

5. Mängelrügen.

Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware erfolgen. Voraussetzung für die Anerkennung ist ferner, dass sich eventuell zurückgewiesene Ware in der Originalverpackung befindet. Das Risiko für den Verkauf der bezogenen Ware liegt auch ausdrücklich beim Käufer. Unverkäufliche Ware wird nur dann zurückgenommen, wenn die Unverkäuflichkeit nachweislich auf ein Verschulden des Verkäufers zurückzuführen ist. Falls ein derartiges Verschulden auf versteckte Mängel in geschlossenen Packungen zutrifft, müssen Rücklieferungen in jedem Falle spätestens innerhalb eines Jahres nach Lieferung erfolgt sein.

6. Zahlung.

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Durch uns gewährte Skonti werden hinfällig, wenn der Käufer mit der Zahlung von Forderungen an uns in Verzug gerät. Wir sind berechtigt, einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen mit der Einbringung von Außenständen zu beauftragen und ist der Vertragspartner verpflichtet, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Mahn- und Inkassospesen sowie Anwaltskosten zu tragen. Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst mit angefallenen Zinsen, eigenen Mahn-, fremden Inkasso- und Rechtsanwaltskosten aufzurechnen. Zahlungen dürfen auch bei gegenteiliger Widmung des Vertragspartners auf die älteste Forderung angerechnet werden. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verpflichtet sich der Vertragspartner Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Zahlung durch Wechsel ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden von uns nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Vertragspartner nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche ausdrücklich und schriftlich von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

7. Sonderanfertigungen.

Bei Sonderanfertigungen sind wir zu Unter- oder Überlieferungen von 10% der bestellten Menge berechtigt. Zur Berechnung kommt die tatsächlich gelieferte Menge.

8. Erfüllungsort/Gerichtsstand

ist A-5421 Adnet. Gerichtsstand ist Salzburg/Österreich.

9. Sonstiges

Sollten einzelne dieser Bedingungen ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. Die vorstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn Geschäftsbedingungen des Kunden entgegenstehen, es sei denn, diese werden ausdrücklich, schriftlich von uns anerkannt.